Aktuelles zum ELR-Förderprogramm

06. September 2016

Zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne liegt der Förderschwerpunkt des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) im Bereich "Wohnen". Dafür wird im kommenden Jahr die Hälfte der Fördermittel bereitgestellt.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Privatpersonen können sich über ihre Stadt bzw. Gemeinde für eine Förderung wohnraumbezogener Projekte im Ortskern bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass durch das Projekt bestehende Bausubstanz zu Wohnraum umgenutzt wird, Wohnungen grundlegend und familiengerecht modernisiert oder Baulücken geschlossen werden. Ebenso kann die Verbesserung des Wohnumfelds sowie die Neuordnung und Baureifmachung von Grundstücken gefördert werden.

Neben dem Förderschwerpunkt "Wohnen" werden auch Unternehmen, die einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten, bei der Verlagerung ihres Betriebs unterstützt.
Ebenso unterstützt das Förderprogramm Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.

Vorrangig gefördert werden Dorfgasthäuser und die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Dies hat seinen Grund darin, dass Dorfladen, Metzger, Bäcker, Allgemeinmediziner etc. einen wesentlichen Beitrag zur Belebung der Ortskerne und des Dorflebens leisten.

Antragsfrist ist der 28.10.2016.

 

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