500.000 EUR EU-Mittel und 167.000 EUR Landesmittel stehen bereit!

15. Dezember 2021

14. LEADER-Projektaufruf der LAG Württembergisches Allgäu

 

Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Württembergisches Allgäu lobt aktuell 500.000 € EU-Mittel zzgl. entsprechender Kofinanzierungsmittel des Landes Baden-Württemberg aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Projekte aus, die ELR-konform sind (Modul 1 u. 2) sowie die strukturelle Entwicklung der Region Württembergisches Allgäu fördern.

Parallel können für Projekte im Modul 3 – Landschaftspflegerichtlinie (LPR) 150.000 €, für Modul 4 – Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) 7.000 € und für Modul 5 – Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur (KuK) 10.000 € vorbehaltlich zur Verfügung stehender Landesmittel ausgelobt werden.  Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihren Projektantrag jeweils ab sofort bis zum 08.02.2022 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel: 07563 936-701 oder -702).

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach positivem Beschluss durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

 

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

So wird auch der (Einjahres-)Haushalt 2022 des Landes voraussichtlich erst im Februar 2022 vom Landtag beschlossen werden. Wir weisen deshalb auch hier darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landes stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für Projekte der LEADER-Module 2 bis 5 bereitstehen. 

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel bzw. der Landesmittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen. 

Zu beachten ist, dass der Förderantrag für Modul 3 - 5 (LPR, IMF u. KuK) bereits bis zum 01.04.2022 bei der Bewilligungsstelle vorliegen muss, weshalb auch in dieser Projektauswahlrunde nur Projekte zugelassen werden können, die sofort bewilligungs- und umsetzungsreif sind – gerne beraten wir Sie im Vorfeld!

 

 

Start des Projektaufrufs:

15.12.2021

Ende des Projektaufrufs

08.02.2022

Höhe des ausgelobten EU-Budgets (zzgl. korrespondierender Kofinanzierungsmittel vom Land):

500.000 €

Höhe der ausgelobten Landesmittel für Modul 3-5:

LPR 150.000 €; IMF 7.000 €; KuK 10.000 €

Voraussetzung:

Sofern die Mittel durch EU und Land zur Verfügung gestellt werden!

zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge:

Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand).

Vorauss. Auswahltermin (Sitzung des Entscheidungsgremiums)

KW 8 / 2022

Hinweis auf die Förderrichtlinien

Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER sowie dem MEPL III.

Hinweis auf die geltenden Auswahlkriterien:

Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und der Homepage veröffentlichen Projektauswahlkriterien https://www.wuerttembergisches-allgaeu.eu/regionales-entwicklungskonzept.html.

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Projektaufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

T: +49 7563 936 -701 oder -702
M: info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee:

Projektdatenblatt

Checkliste

Kostenberechnung nach DIN 276

3 Angebote je Kostenposition

ggf. Baugenehmigung

Finanzierungsplan, Finanzierungsbestätigung der Bank

 

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