Fünfter LEADER-Projektaufruf

20. September 2018

Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 450.000 € an EU-Mitteln – zzgl. nationaler Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis in Abhängigkeit vom Fördermodul – für Projekte aus, welche die strukturelle Entwicklung der Region Württembergisches Allgäu fördern. Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihre Projektideen bis zum 30.11.2018 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel: 07563 936-700 oder -701).

Im Rahmen des aktuellen Projektaufrufs können Vorhaben eine LEADER-Förderung erhalten, welche den Modulen 1 bis 6 (gemäß der Fördersatztabelle) zu zuordnen sind. Besonders innovative und vernetzte Projektideen haben gute Chancen eine Förderung zu erhalten.

Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix. Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich im Februar 2019.

 

Nochmals alle Informationen auf einen Blick:

Start des Projektaufrufs:

20.09.2018

Ende des Projektaufrufs

30.11.2018

Höhe des ausgelobten EU-Budgets:

 450.000 €

Landesmittel (nationale Fördermittel):

Zu dem ausgelobten EU-Budget kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis hinzu.

Hinweis zu den Landesmitteln:

Wir weisen darauf hin, dass die in Modul 5 förderfähigen Projekte nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Landesmitteln durch das Entscheidungsgremium beschlossen werden können.

zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge:

Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand).

zugelassene Module:

Modul 1 Kommunale Projekte
Modul 2 Private Projekte
Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie
Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum
Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO
Modul 6 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen

Vorauss. Auswahltermin (Sitzung des Entscheidungsgremiums)

Donnerstag, den 21.02.2019

Hinweis auf die Förderrichtlinien

Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER sowie dem MEPL III.

Hinweis auf die geltenden Auswahlkriterien:

Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichten Projektauswahlkriterien.

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Projektaufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

T: +49 7563 936 -700 oder -701
M: info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee:

Projektdatenblatt

 

 

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