12. LEADER-Projektaufruf

22. März 2021

Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 300.000 € EU-Mittel für Projekte aus, welche die strukturelle Entwicklung der Region Württembergisches Allgäu fördern. Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihre Projektideen bis zum 02.05.2021 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel: 07563 936-700 oder -702). Zusätzlich werden Landesmittel für Projekte im Bereich Innovative Maßnahmen von Frauen (IMF) zur Verfügung gestellt. Hierfür endet die Bewerbungsfrist bereits am 11.04.2021.

Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix (nähere Informationen siehe unter www.wuerttembergisches-allgaeu.eu). Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2021.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

 

 

Start des Projektaufrufs:

22.03.2021

Ende des Projektaufrufs

02.05.2021 / 11.04.2021 für IMF-Projektanträge

Höhe des ausgelobten EU-Budgets:

300.000 €

zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge:

Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand).

Vorauss. Auswahltermin (Sitzung des Entscheidungsgremiums)

29.06.2021 / bis spätestens 31.05.2021 für IMF

Hinweis auf die Förderrichtlinien

Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER sowie dem MEPL III.

Hinweis auf die geltenden Auswahlkriterien:

Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichen Projektauswahlkriterien.

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Projektaufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

T: +49 7563 936 -700 oder -702
M: info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee:

Projektdatenblatt

Checkliste

Kostenberechnung nach DIN 276

ggf. Baugenehmigung

 

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