7. LEADER-Projektaufruf

27. August 2019

Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 200.000 € EU-Mittel (plus möglicher bis zum Auswahltermin verfügbarer Rest- und Rückflussmittel) – zzgl. nationaler Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis in Abhängigkeit vom Fördermodul – für Projekte aus, welche die strukturelle Entwicklung der Region Württembergisches Allgäu fördern.  Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihre Projektideen bis zum 30.09.2019 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel: 07563 936-700 oder -701).

Im Rahmen des aktuellen Projektaufrufes können Vorhaben eine LEADER-Förderung erhalten, welche den Modulen 1 bis 6 (gemäß der Fördersatztabelle) zu zuordnen sind. Besonders innovative und vernetzte Projektideen haben gute Chancen eine Förderung zu bekommen.

Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix. Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich im November 2019.

Da die Verabschiedung des Landeshaushaltes 2020 durch den Landtag bislang noch aussteht, weisen wir darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht deshalb fest, ob die Fördermittel für Projekte der LEADER-Module 3 bis 5 bereitstehen.

Start des Projektaufrufs:

27.08.2019

Ende des Projektaufrufs

30.09.2019

Höhe des ausgelobten EU-Budgets:

200.000 € zzgl. etwaiger bis zum Auswahltermin verfügbarer Rest- und Rückflussmittel

Landesmittel (nationale Fördermittel):

Zu dem ausgelobten EU-Budget kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis hinzu.

Hinweis zu den Landesmitteln:

Wir weisen darauf hin, dass die in den Modulen 2 bis 5 förderfähigen Projekte nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Landesmitteln durch das Entscheidungsgremium beschlossen werden können.

zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge:

Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand).

zugelassene Module:

Modul 1 Kommunale Projekte
Modul 2 Private Projekte
Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie
Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum
Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO
Modul 6 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen

Vorauss. Auswahltermin (Sitzung des Entscheidungsgremiums)

21.11.2019

Hinweis auf die Förderrichtlinien

Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER sowie dem MEPL III.

Hinweis auf die geltenden Auswahlkriterien:

Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichen Projektauswahlkriterien.

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Projektaufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

T: +49 7563 936 -700 oder -701
M: info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee:

Projektdatenblatt

 

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