LEADER-Aktionsgruppe lobt 300.000 € EU-Fördermittel aus

24. März 2017

Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 300.000 € an EU-Mitteln für private Projekte aus. Unternehmen, Vereine und Bürger können hierzu ihre Projektideen bis zum 05.05.2017 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen.

Eine LEADER-Förderung können im aktuellen Aufruf private Projekte, welche den Modulen 2, 5 und 6 zu zuordnen sind, erlangen. Das Förderspektrum ist breit gefächert. Beispielhaft können hierbei gemeinwohlorientierte Projektideen, einjährige Kunst- und Kulturprojekte (lediglich 2017 betreffend) bis hin zu privat gewerblichen Vorhaben genannt werden. Besonders innovative und vernetzte Projektideen haben gute Chancen auf eine Förderung.

Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix. Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich im Juni 2017.

Start des Projektaufruf:  24.03.2017
Ende des Projektaufrufs
(Stichtag für die Einreichung der Anträge):

05.05.2017

Höhe des ausgelobten EU-Budgets:

300.000 €,
hinzu kommen je nach Fördermodul
nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis

Hinweis zu den Landesmitteln
(nationale Fördermittel):

Wir weisen darauf hin, dass die in Modul 5 förderfähigen Projekte nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Landesmitteln durch das Entscheidungsgremium beschlossen werden können.

Zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge:

Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand)

Zugelassene Module:  Modul 2 (private Projekte), Modul 5 (private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO) und Modul 6 (private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen)
Voraussichtlicher Auswahltermin
(Sitzung des Entscheidungsgremiums):
28.06.2017
Hinweis auf die Förderrichtlinien: Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER, sowie dem MEPL III
Hinweis auf die geltenden Auswahlwahlkriterien: Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichten Projektauswahlkriterien
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

Tel. 07563-936-700 oder -701
info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee: Projektdatenblatt

 

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