Vierter LEADER-Projektaufruf gestartet
Vierter LEADER-Projektaufruf der Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu
Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 300.000 € an EU-Mitteln - zzgl. eventueller EU-Rückflussmittel bis zum Auswahltermin, in Höhe von maximal 367.000 € - für Projekte aus, die der strukturellen Entwicklung des Württembergischen Allgäus dienen. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihre Projektideen bis zum 30.11.2017 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel. 07563-936-700 oder -701).
Eine LEADER-Förderung können im aktuellen Aufruf Projekte, welche den Modulen 1 bis 6 (gemäß der Fördersatztabelle) zu zuordnen sind, erlangen. Das Förderspektrum ist breit gefächert. Besonders innovative und vernetzte Projektideen haben gute Chancen auf eine Förderung.
Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix. Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich im Februar 2018.
Start des Projektaufruf: | 11.09.2017 |
Ende des Projektaufrufs (Stichtag für die Einreichung der Anträge): |
30.11.2017 |
Höhe des ausgelobten EU-Budgets: |
300.000 €, zzgl. eventueller EU-Rückflussmittel in Höhe von max. 367.000 € |
Landesmittel |
Zu dem ausgelobten EU-Budget kommen je nach Fördermodul Wichtiger Hinweis zu den Landesmitteln: |
Zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge: | Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts (BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand) |
Zugelassene Module: | Modul 1 Kommunale Projekte, Modul 2 Private Projekte, Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR), Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum, Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO, Modul 6 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen |
Voraussichtlicher Auswahltermin (Sitzung des Entscheidungsgremiums): |
Donnerstag, den 01.02.2018 |
Hinweis auf die Förderrichtlinien: | Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER, sowie dem MEPL III |
Hinweis auf die geltenden Auswahlwahlkriterien: | Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichten Projektauswahlkriterien |
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: |
Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V. Tel. 07563-936-700 oder -701 |
Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee: | Projektdatenblatt |