Fördervoraussetzungen für LEADER
Haben Sie bereits eine Idee für ein Projekt? Hier können Sie sich informieren, ob diese über LEADER gefördert werden kann und welche Voraussetzungen dafür gelten. Für eine detaillierte Beratung wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Was wird gefördert?
- Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die im LEADER-Aktionsgebiet Württembergisches Allgäu liegen bzw. diesem nutzt.
- Das Projekt muss mindestens einem der Teilziele des Regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet werden.
- Das Projekt kann einem der Fördermodule des Landes zugeordnet werden.
- Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 700.000 €. Die Förderung (der Zuschuss) muss mindestens 5.000 € betragen.
- Das Projekt muss in einem Projektdatenblatt beschrieben werden. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Projektbeschreibung mit Darlegung der Maßnahme, Ziele und Nutzen. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung und der Zeitplan plausibel dargestellt werden.
- Das Projekt hat einen innovativen Charakter und ist diskriminierungsfrei gestaltet.
Wie wird gefördert?
Bei den LEADER-Zuschüssen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Das heißt, der Zuschuss deckt einen prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Es handelt sich um eine freiwillige Zuwendung, auf die kein Anspruch entsteht. Eine Komplettfinanzierung gibt es nicht.
Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit Einreichung des Zahlungsantrags.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich je nach Projekt nach der Fördersatztabelle für das Württembergische Allgäu. Alle Fördersätze und Beträge beziehen sich auf die Nettokosten. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und daher vom Antragssteller zu übernehmen.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich kann jeder, der im LEADER-Gebiet ein Projekt umsetzen möchte, gefördert werden.
Antragssteller können beispielsweise Gemeinden, Betriebe, Vereine, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen sein.
Landwirte und Landwirtschaftliche Betriebe können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Dies ist frühzeitig mit der Geschäftsstelle abzuklären.
Welche Fristen gelten?
Projektaufrufe werden in der Regel halbjährlich veröffentlicht mit Angabe des verfügbaren Budgets und der Fristsetzung für die Anträge der jeweiligen Sitzung des Auswahlgremiums.
Sie werden auf der Webseite in der Rubrik Projektaufrufe sowie in den lokalen Medien veröffentlicht.
Eine Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist!
Was kann nicht gefördert werden?
- Projekte mit einer Fördersumme unter 5.000 €.
- Bereits begonnene Projekte, da mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn die schriftliche Bewilligung vorliegt.
- Pflicht- und Weisungsaufgaben der Kommunen
- Mehrwertsteuer, Zinsen, Skonto, Sofortrabatte, Eigenleistungen, Ersatzbeschaffungen
- Eine Doppelförderung durch andere EU-Mittel ist ausgeschlossen. Prinzipiell gilt: Fachförderung vor LEADER-Förderung. Wenn es ein anderes Förderprogramm für Ihre Maßnahme gibt, beraten wir Sie gerne auch dahingehend.
Was ist noch zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass die Förderung eines Projekts über LEADER mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Damit ist weniger die Phase der Antragsstellung bei der LEADER-Aktionsgruppe als vielmehr für den Bewilligungsprozess und insbesondere für die Abrechnung gemeint.
Bitte seien Sie sich bewusst, dass eine LEADER-Förderung mit umfangreichen Vorgaben einhergehen, die genauestens zu beachten sind. Ansonsten sollten Sie nochmals überdenken, ob sie eine LEADER-Beantragung ins Auge fassen wollen.
Bisweilen kann sich die Auszahlung des Zuschusses aufgrund intensiver Kontrollen verzögern. Daher sollte die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung des bewilligten Zuschusses bestehen.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihre erste Anlaufstelle ist die LEADER-Geschäftsstelle. Wir beraten Sie zu allen Fragen der LEADER-Förderung.