Zweiter Projektaufruf in LEADER 2023-2027
Ab sofort ist es wieder möglich, Projekte einzureichen und sich für Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm LEADER zu bewerben. Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 26. September bis zum 11. November 2024. Bis dahin sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen oder Kommunen aufgerufen, ihre Projektideen einzureichen. Ausgelobt werden 500.000 € Fördermittel der Europäischen Union (EU), sowie vorbehaltlich zusätzliche Landesmittel.
Voraussetzungen für ein LEADER-Projekt sind:
- Im Aktionsgebiet: Gesucht werden Projekte, die in unserem Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zu unserer Region Württembergisches Allgäu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
- Zuordnung zu einem Handlungsfeld: Das vorliegende Projekt lässt sich einem unserer Handlungsfelder aus dem gemeinsam erarbeiteten Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen. Es erfüllt die darin festgesetzten Ziele, indem es nach Projekten sucht, die das Ehrenamt und die Dorfentwicklung stärken. Ebenso stehen Projekte im Fokus, die die Jugend aktiv beteiligen und das kulturelle Erbe bewahren und fördern. Zusätzlich suchen wir Vorhaben, die sowohl den Tourismus stärken als auch gleichzeitig den Fokus auf den Schutz und die Pflege des Klimas und des Naturraums legen. Des Weiteren sind Projekte willkommen, die darauf abzielen, die lokale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Grundversorgung zu sichern. Ein weiterer Aspekt ist die Vermarktung regionaler Produkte.
- Projektgröße: Beantragt werden können Projekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als 700.000 € (netto). Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 €.
- Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Projektdatenblatt LEADER-Förderprogramm, ggfs. weitere Formulare, das wird in einem Beratungsgespräch zusammen besprochen.
- Projektreife: Bei Beantragung sollen die Projektplanungen bereits so weit fortgeschritten sein, dass die Kosten klar definiert werden können und Genehmigungen wenn möglich bereits beantragt sind. ABER: die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein.
Besonders interessant könnte dies beispielsweise auch für Vereine sein, die im kommenden Jahr ein Festival, Musikfest oder ähnliches planen und noch eine finanzielle Unterstützung für ihr privates, nicht-investive Projekt benötigen.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Projekt förderfähig ist, wendet sich am besten frühzeitig an die LEADER-Geschäftsstelle. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt zur Geschäftsstelle auf unter 07563-63149-40 oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch per E-Mail info@re-wa.eu
Übersichtsblatt 2. Projektaufruf
Checkliste - Infoblatt für Projektträger
ERGÄNZENDE UNTERLAGEN >> Formulare zum Download |
Erster Projektaufruf in LEADER 2023-2027
Ab sofort ist es wieder möglich, Projekte einzureichen und sich für Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm LEADER zu bewerben. Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 16. Januar bis 29. Februar 2024. Bis dahin sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen oder Kommunen aufgerufen, ihre Projektideen einzureichen. Ausgelobt werden 750.000 € Fördermittel der Europäischen Union (EU) sowie zusätzliche Landesmittel.
Voraussetzungen für ein LEADER-Projekt sind:
- Im Aktionsgebiet: Gesucht werden Projekte, die in unserem Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zu unserer Region Württembergisches Allgäu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
- Zuordnung zu einem Handlungsfeld: Das vorliegende Projekt lässt sich einem unserer Handlungsfelder aus dem gemeinsam erarbeiteten Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen. Es erfüllt die darin festgesetzten Ziele, indem es nach Projekten sucht, die das Ehrenamt und die Dorfentwicklung stärken. Ebenso stehen Projekte im Fokus, die die Jugend aktiv beteiligen und das kulturelle Erbe bewahren und fördern. Zusätzlich suchen wir Vorhaben, die sowohl den Tourismus stärken als auch gleichzeitig den Fokus auf den Schutz und die Pflege des Klimas und des Naturraums legen. Des Weiteren sind Projekte willkommen, die darauf abzielen, die lokale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Grundversorgung zu sichern. Ein weiterer Aspekt ist die Vermarktung regionaler Produkte.
- Projektgröße: Beantragt werden können Projekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als 700.000 € (netto). Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 €.
- Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Projektdatenblatt LEADER-Förderprogramm, ggfs. weitere Formulare, das wird in einem Beratungsgespräch zusammen besprochen.
- Projektreife: Bei Beantragung sollen die Projektplanungen bereits so weit fortgeschritten sein, dass die Kosten klar definiert werden können und Genehmigungen wenn möglich bereits beantragt sind. ABER: die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein.
Besonders interessant könnte dies beispielsweise auch für Vereine sein, die im kommenden Jahr ein Festival, Musikfest oder ähnliches planen und noch eine finanzielle Unterstützung für ihr privates, nicht-investive Projekt benötigen.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Projekt förderfähig ist, wendet sich am besten frühzeitig an die LEADER-Geschäftsstelle. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt zur Geschäftsstelle auf unter 07563-63149-40 oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch per E-Mail info@re-wa.eu
Übersichtsblatt 1. Projektaufruf
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