Von der Projektidee zur Bewilligung

Haben Sie eine Projektidee für die Entwicklung unserer Region? Dann sollten Sie zuerst Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie hinsichtlich einer Förderung über LEADER.

In Vorbereitung auf das Gespräch ist es hilfreich, eine Projektskizze mit einem ungefähren Zeit- und Kostenplan anzufertigen. Wenn noch keine detaillierten Aussagen möglich sind, könnte es sein, dass das Projekt vor Einreichung noch konzeptionell und planerisch überarbeitet werden muss.

 

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte und Hürden im Verlauf des LEADER-Antragsverfahrens:

 

SCHRITT 1: PROJEKTAUFRUF UND EINREICHUNG DES PDB

Erste Hürde: Ist das Projekt förderfähig?

Als erstes nimmt die Geschäftsstelle eine vorläufige Prüfung des Projekts auf Förderfähigkeit vor. Dafür ist eine grobe Projektskizze hilfreich. Ergibt die erste Prüfung, dass das Projekt nicht förderfähig ist, kommt das Projekt für eine weitere Bearbeitung nicht in Betracht. Außer das Projekt wird entsprechend angepasst, dass es doch noch förderfähig wird.

Welche Voraussetzungen ein Projekt erfüllen muss, um förderfähig zu sein, zeigt die Übersicht mit den Fördervoraussetzungen. Wichtige Kriterien sind unter anderem: das Projekt muss im LEADER-Gebiet umgesetzt werden, es entspricht den Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzepts und kann mindestens einem Teilziel eines Handlungsfelds zugeordnet werden. Zudem muss das Projekt die Bedingungen des jeweiligen Fördermoduls des Landes erfüllen. Bei der Einschätzung Ihres Projekts helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zweite Hürde: Ist das Projekt beschlussfähig?

Der nächste Prüfschritt ist, ob das Projekt so weit konkretisiert ist, dass es dem Auswahlausschuss (dem LEADER-Steuerungskreis) vorgelegt werden kann. Das Projekt muss bis zur Umsetzungsreife ausgearbeitet sein, damit das Auswahlgremium darüber entscheiden kann. Eine reine Projektidee ist nicht beschlussfähig. Es ist Sache des Antragstellenden, das Projekt beschlussreif auszuarbeiten. Die Geschäftsstelle übernimmt hier eine beratende Funktion und informiert über Klärungs- und Abstimmungsbedarf. Es ist sinnvoll, frühzeitig in Kontakt mit der Geschäftsstelle zu treten und das Projekt nicht ohne Rücksprache auszuarbeiten, da in dieser Phase oft Änderungen erforderlich sind. Je früher Sie Kontakt mit uns aufnehmen, umso besser!

Für jedes Projekt muss ein Projektdatenblatt (PDB) ausgefüllt werden. Ggfs. verlangen wir dazu weitere Unterlagen, wie z. B. Bau- und Lageplänen, Baugenehmigung, Kostenplan nach DIN 276 bzw. ein Angebot eines Gewerks oder auch einem Business-/Wirtschaftlichkeitsplan, um eine genaue Vorstellung des Projekts zu bekommen.

Die Geschäftsstelle legt dem Auswahlausschuss alle nach einem Projektaufruf eingereichten beschlussfähigen Projekte vor. Sitzungen finden voraussichtlich halbjährlich statt. Der Auswahlausschuss entscheidet in den Sitzungen über die Projekte.

 

SCHRITT 2: STEUERUNGSKREIS-SITZUNG UND BESCHLUSSFASSUNG

Dritte Hürde: Ist das Projekt förderwürdig?

Während der Sitzung wird jedes Projekt durch den Auswahlausschuss transparent und nachprüfbar anhand dem Bewertungsbogen bewertet. Für die verschiedenen Kriterien werden Punkte vergeben. Ein Projekt, das die Mindestpunktzahl nicht erreicht, ist nicht förderwürdig und scheidet aus.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Darstellung des Projekts im Projektdatenblatt und den sonstigen schriftlichen Unterlagen ist sehr wichtig, da diese den Mitgliedern des Gremiums als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen.

Vierte Hürde: Reichen die Mittel für das Projekt?

Die förderwürdigen Projekte bilden durch Sortierung nach Anzahl der erreichten Punkte eine Priorisierungsliste. Sie werden in dieser Reihenfolge von "oben" her, d. h. nach ihrer Qualität, vom Auswahlausschuss beschlossen, bis die für die Sitzung verfügbaren Mittel verbraucht sind.

Förderwürdige Projekte, die aufgrund nicht ausreichender Mittel nicht berücksichtigt werden können, verbleiben bis zum nächsten Projektaufruf auf einer Nachrückliste. Kommt ein Projekt dennoch nicht zum Zuge, hat der Antragsstellende die Möglichkeit, das Projekt im folgenden Projektaufruf nochmals neu einzureichen. Dies muss der Geschäftsstelle ausdrücklich mitgeteilt werden. Eine automatische Wiedervorlage erfolgt nicht.

Grundsätzlich macht es keinen Sinn, Projekte einzureichen, die mehr Fördermittel verbrauchen würden, als in einer Sitzung verfügbar sind. Darum muss unbedingt der Projektaufruf beachtet werden, in dem die Höhe des Budgets bekannt gegeben wurde. Weder die nachträgliche Erhöhung des Sitzungsbudgets noch die Nutzung eines abweichenden Fördersatzes ist zulässig. Die in der Fördersatztabelle ausgewiesenen Fördersätze sind verbindlich und nicht änderbar.

 

Wichtiger Hinweis: Nur die Projekte, die alle vier Hürden genommen haben, sind beschlossen und zur Bewilligung zugelassen. Alle Antragstellende, die ein Projekt eingereicht haben, werden nach der Sitzung über das Ergebnis benachrichtigt. Ein beschlossenes Projekt ist noch nicht bewilligt! Die Bewilligung muss nach dem Beschluss vom Antragsstellenden formal beantragt werden. Dazu müssen die entsprechenden Antragsformulare mit mehr oder weniger vielen zusätzlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Auch hier unterstützt Sie die Geschäftsstelle gerne.

 

SCHRITT 3: EINREICHUNG DES FORMALEN ANTRAGS BEI BEWILLIGUNGSBEHÖRDE

Der Förderbeschluss mit Mittelzuweisung ist zwar die wichtigste Etappe auf dem Weg zur Förderung. Verfahrensmäßig ist zu diesem Zeitpunkt aber erst die Hälfte des Wegs zurückgelegt. Nach einem positiven Beschluss durch den LEADER-Steuerungskreis muss ein Projekt noch zur Bewilligung beantragt werden. Förderbeschlüsse des Auswahlausschuss sind drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der formale Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingehen, andernfalls verfällt der Beschluss.

Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Tübingen. Erst im Lauf des Bewilligungsprozesses erfolgt die verbindliche Förderfähigkeitsprüfung durch die Bewilligungsstelle. Aus diesem Grund ist es möglich, dass ein beschlossenes Projekt noch abgewiesen wird, was allerdings eher unwahrscheinlich ist.

 

SCHRITT 4: BEWILLIGUNGSBESCHEID UND PROJEKTSTART NACH BEWILLIGUNG

Nach der offiziellen Bewilligung kann mit der Maßnahme begonnen werden. Ein Projekt muss dann zügig umgesetzt und endabgerechnet werden. Die Ausgaben müssen zunächst vollständig vom Antragsstellenden bezahlt (und damit vorfinanziert) werden. Erst wenn alle Kosten nachweislich bezahlt wurden, kann der Auszahlungsantrag gestellt werden. Zwischenauszahlungen sind praktisch nicht möglich.

 

SCHRITT 5: ABRECHNUNG (ZAHLUNGSANTRAG UND VERWENDUNGSNACHWEIS)

 

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem durchaus längeren Prozess!

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