Fördervoraussetzungen für das Regionalbudget

 

Gibt es eine Förderung über das Regionalbudget im Jahr 2024?

Es ist noch offen, ob es in diesem Jahr einen Projektaufruf geben wird. Wir warten immer noch auf die Zuteilung der Fördergelder.

 

Sollte ein Projektaufruf erfolgen, gelten folgende Fördergrundsätze:

 

Was ist ein Kleinprojekt?

Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

 

Was kann gefördert werden?

  • Gefördert werden können Kleinprojekte, die in einer der 18 Kommunen des Aktionsgebiets Württembergisches Allgäu umgesetzt werden.
  • Die Anträge müssen einem der folgenden sechs definierten Maßnahmen der GAK (Ziffer 2, 3, 4, 5, 8, 9; GAK-Rahmenplan) in folgenden Abschnitten entsprechen:

Ziffer 2: Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden

Ziffer 3: Regionalmanagement

Ziffer 4: Dorfentwicklung

Ziffer 5: Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Ziffer 8: Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Ziffer 9: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

  • Zudem müssen die Projekte mind. einem der Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der LAG Württembergisches Allgäu zuordenbar sein.

 

Nicht förderfähig sind:

  • Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 € (netto)
  • Projekte mit Gesamtkosten unter 2.500 € (netto)
  • Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
  • Mehrwertsteuer
  • Skonti & Rabatte
  • Laufende Kosten (Personal, Miete, Strom, etc.)
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Verwaltungsleistungen
  • kommunale Pflichtaufgaben (Friedhofswesen, Schulen, etc.)

… diese Aufzählung ist nicht abschließend!

 

Wer kann sich um den Zuschuss bewerben?

Bewerben können sich alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände, etc.) sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte, etc.). Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der 18 Kommunen des Fördergebietes umgesetzt werden.

 

Wie hoch ist der Fördersatz?

Es gibt einen einheitlichen Fördersatz in Höhe von 80% der Nettokosten.

 

Wo liegen die Kostenobergrenze sowie die Mindestfördersumme?

Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer als 20.000 € (netto) sind. Die Mindestfördersumme liegt bei 2.000 €.

 

Ist die Kostenobergrenze von 20.000 € bindend?

Ja, es dürfen nur Projekte gefördert werden, welche die Gesamtkosten (netto) von 20.000 € nicht übersteigen. Das gilt auch für Kostensteigerungen oder Erhöhungen. Wenn sich am Ende bei der Abrechnung herausstellt, dass insgesamt doch mehr als 20.000 € (netto) nötig waren, verlieren Sie den gesamten Zuschuss. Daher ist eine genaue Berechnung der Kosten vor Antragstellung, basierend auf konkreten Angeboten, zwingend notwendig. Bitte beachten Sie auch: In die Kosten ist alles einzurechnen, was zur Umsetzung benötigt wird. Sie dürfen das Projekt nicht „kleinrechnen“, damit es unter die Kostenobergrenze fällt. Auch dürfen Sie Vorhaben nicht unnatürlich aufteilen, damit die Einzelteile unter 20.000 € (netto) fallen.

 

Wie lange habe ich für die Umsetzung des Projekts Zeit?

Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Sie die Investition(en) innerhalb eines Kalenderjahres beauftragen, umsetzen, bezahlen und mit der LEADER-Geschäftsstelle abrechnen. Im Fördervertrag werden Fristen genannt, bis zu denen Sie die Kosten mit der LEADER-Geschäftsstelle abrechnen müssen. Diese sind festgesetzt und können nicht verlängert werden.

 

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können immer im Zeitraum eines sogenannten „Projekt-Aufrufes“ eingereicht werden. I.d.R. findet dieser einmal im Jahr (Dezember-Februar) statt und wird sowohl auf unserer Website unter www.wuerttembergisches-allgaeu.eu bzw. www.re-wa.eu als auch in der Presse sowie diversen Gemeindeblättern veröffentlicht. Gerne nehmen wir Sie auch in unseren Verteiler auf, um Sie über die Aufrufe zu informieren. Sollten die Fördergelder in der ersten Auswahlrunde nicht ausgeschöpft werden, gibt es nochmals einen Projekt-Aufruf zu den Restmitteln – und so weiter.

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Zur Bewerbung muss Ihr Projekt bereits gut ausgearbeitet sein und Sie müssen genau wissen, was Sie mit den Geldern finanzieren wollen. Für den Projektantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen (abrufbar unter www.wuerttembergisches-allgaeu.eu oder direkt bei der LEADER-Geschäftsstelle):

  • Projektdatenblatt (PDB)
  • Anlagen
  • ein Angebot je Kostenposition (je nach Fall muss ggf. ein weiteres Vergleichsangebote eingeholt werden)
  • Kostenberechnung nach DIN 276 (bei baulichen Maßnahmen)
  • Planunterlagen (bei baulichen Maßnahmen)
  • Finanzierungsplan
  • positive Einschätzung der Gemeinde zum Vorhaben (holen wir für Sie ein)

 

Diese Liste ist nicht abschließend! Ggf. können weitere Unterlagen von der Bewilligungsstelle/LEADER-Geschäftsstelle eingefordert werden. Zudem werden weitere Unterlagen nach positivem Beschluss des Auswahlgremiums eingefordert.

 

Wo kann ich meine Projektbewerbung einreichen?

Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen nimmt die LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg (Kontaktdaten siehe unten) entgegen. Dabei können Sie die Unterlagen zunächst sowohl elektronisch per E-Mail oder schriftlich per Post bzw. persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. Sind alle Unterlagen vollständig und wurde Ihr Vorhaben als förderfähig bestätigt, müssen Sie das PDB dann final unterschreiben und im Original bei der Geschäftsstelle einreichen.

 

Wie lange dauert die Bewilligung und wann kann ich anfangen?

Nach erfolgter Vorprüfung durch die LEADER-Geschäftsstelle, die sich direkt an das Ende der Bewerbungsfrist anschließt, werden alle Bewerbungen dem Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu vorgelegt. Der Termin der Sitzung wird i.d.R. im Zuge des Projekt-Aufrufes bekannt gegeben. Wenn das Auswahlgremium Ihr Vorhaben für die Förderung auswählt, schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Württembergisches e.V. ab, der Ihnen die Fördergelder zusichert, wenn Sie die Förderbedingungen einhalten. Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Vorher dürfen keine Aufträge zur Umsetzung vergeben werden oder bereits Arbeiten ausgeführt werden! Ein früherer Beginn ist förderschädlich und führt zum Verlust des gesamten Zuschusses. Bitte beachten Sie, dass bereits eine Auftragsvergabe den Maßnahmenbeginn terminiert.

 

Wie erfolgt die Abrechnung der Projekte?

Die Kosten müssen zunächst durch Sie vorfinanziert werden, Sie bekommen die Förderung erst nach Fertigstellung ausgezahlt. Zur Abrechnung benötigen Sie die Rechnungen und Zahlungsbelege (z.B. Kopie vom Kontoauszug). Es erfolgt nur eine Abrechnung am Ende. Bitte klären Sie daher im Vorfeld, wie Sie die Zwischenfinanzierung stemmen. Die Abrechnung der Maßnahmen erfolgt direkt mit der LEADER-Geschäftsstelle. Im Fördervertrag wird ein Datum genannt, bis zu diesem Sie die Rechnungen in Kopie sowie die Zahlungsbelege einreichen können. Lassen Sie dieses Datum verstreichen, verfällt die Förderung. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und es erfolgt eine Inaugenscheinnahme vor Ort. Wenn es keine Beanstandung gibt, wird das Geld umgehend auf Ihr Konto überwiesen. Insgesamt dauert der Prozess von der Einreichung der Rechnungen bis zu Auszahlung ca. 4 Wochen, wenn es keine Beanstandung gibt.

 

Mit welchen Kontrollen muss ich rechnen?

Mit dem Beginn der Umsetzung Ihres Projekts erklären Sie sich einverstanden, sämtliche Unterlagen, die das Projekt betreffen, jederzeit für Kontrollen durch die befugten Kontrollinstanzen verfügbar zu halten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie als Projektträger für die Einhaltung sämtlicher relevanter Vorschriften (z.B. Vergaberichtlinien) verantwortlich sind. Die Kontrollbürokratie ist streng und sieht teils empfindliche Sanktionen vor. Generell bitten wir Sie, auch im eigenen Interesse, jede kleine Änderung im Rahmen der Umsetzung mit der LEADER-Geschäftsstelle abzustimmen, damit Sie die Förderung nicht verlieren.

 

Wann erhalte ich meinen Zuschuss?

Den Zuschuss erhalten Sie nach positiver Prüfung des fristgerecht eingereichten Verwendungsnachweises. Spätestens im Dezember des jeweiligen Budgetjahres wird der Zuschuss ausbezahlt.

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die LEADER-Geschäftsstelle wenden.

 

© Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu