Die Projektaufrufe laufen bis 10.02.2021!
Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Württembergisches Allgäu ruft zu zwei parallelen Projektaufrufen vorbehaltlich der zugewiesenen Mittel auf. Zu folgenden Bereichen können im Rahmen von LEADER Projektanträge eingereicht werden:
- Modul 3: Landschaftspflegerichtlinien (LPR) (Es können Maßnahmen nach den LPR-Teilen B, C1, D3, E1 und E3 gefördert werden. Der Fördersatz bei LEADER ist 5 % höher als gegenüber der LPR-Regelförderung.) (Voraussichtliche Fördersumme: 150.000 EUR)
- Modul 5: Kunst-& Kulturprojekte (Es handelt sich um private, nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO.) (Voraussichtliche Fördersumme: 10.000 EUR)
Hierfür können sich bis zum 10. Februar 2021 Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen, Kommunen und weitere mehr mit ihren Projektideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg bewerben (info@re-wa.eu, Tel: 07563/936-701 oder -702). Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Projekte in der LEADER-Gebietskulisse umgesetzt werden. Weiter sollten die Projektideen bereits gut ausgereift und der Kostenplan vorhanden sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, damit bereits im Vorfeld die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee abgeklärt werden kann.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass es aufgrund des Vorbehalts der Mittel keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt, da diese ausschließlich von der Mittelzuweisung abhängig ist.
Die eingereichten Projekte, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden voraussichtlich am 02.03.2021 einem Projektauswahlverfahren unterzogen. Nähere Informationen zum Projektauswahlverfahren, sowie zu den Bewertungskriterien und den Bewerbungsunterlagen, können auch unter www.wuerttembergisches-allgaeu.eu eingesehen werden.